Förderung für energetisch, ökologisch nachhaltiges Bauen - Gemeinde Scharnitz

Im Einklang mit dem örtlichen Raumordnungskonzeptes und zur Verwirklichung der darin genannten Ziele legt der Gemeinderat der Gemeinde Scharnitz in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2013 unter Punkt 9) Richtlinien zur Förderung von Bauvorhaben fest, die ein energetisch, ökologisch nachhaltiges Bauen nachweisen können.

Auszug aus der Kundmachung:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Förderung zum energiesparenden Bauen gemäß der vorliegenden Förderrichtlinien pro Kubikmeter umbauter Raum mit € 1,50 und bei größeren Projekten einen Maximalbetrag in Höhe von € 5.000,– rückwirkend ab 2009. Für alle Neuprojekte tritt diese Förderung mit 01.01.2014 in Kraft. Die Förderung für Bauwerber ab 2009 wird nach Antragstellung in zwei Teilbeträgen je zur Hälfte im Jahr 2013 bzw. 2014 zur Auszahlung gebracht.

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